Unser Mitglied BDO stellt einen Covid-19-Leitfaden zum Thema Fixkostenzuschüsse aus Hilfsfonds zur Verfügung.
Für Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus im Zeitraum von 16.3.2020 bis 15.9.2020 Umsatzausfälle erleiden, wird es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Fixkosten geben. Also „echte Subventionen“, auszahlbar für weiterlaufende Fixkosten und verderbliche Ware, die abgeschrieben werden muss. Die Antragstellung ist über FinanzOnline ab 20.5.2020 bis 31.8.2021 möglich.
Wie sich die Höhe des Fixkostenzuschusses konkret berechnet, welche Vergleichszeiträume dafür heranzogen werden können und welche Daten für die Antragstellung nötig sind, hat BDO im soeben aktualisierten Wegweiser für Sie zusammengefasst. Finanzierungswegweiser-Update 13.5.2020
Inhaltsüberblick:
- Antragsberechtigte Unternehmen
- Nicht antragsberechtigte Unternehmen
- Definition „Fixkosten“
- Definition und Berechnung „Umsatzausfall“
- Höhe des Fixkostenzuschusses
- Auszahlung des Fixkostenzuschusses
- Wie erfolgt die Antragstellung?
- Welche Bestätigungen habe ich abzugeben?
- Welche sonstigen Pflichten sind mit der Förderung verbunden?
Die Mitarbeiter von BDO geben Auskunft oder unterstützen Sie bei der Antragserstellung.
BDO ist über die Corona-Hotline 01 537 37-973 oder per Mail an corona-hotline@bdo.at für Sie erreichbar.
Weitere Informationen finden Sie hier.